Projekt Wohnungskauf: Bitte lesen Sie die Teilungserklärung

Warum Sie die Teilungserklärung vor Ihrem Wohnungskauf unbedingt lesen sollten!

Jeder Wohnungskäufer hat vor dem Erwerb einer Wohnung schon von ihr gehört: die Teilungserklärung. Nur wenige machen sich die Mühe diese vor Notartermin genauer zu lesen. Es stehen ja spannendere Dinge an: die Wohnung wird in Vorfreude gedanklich, virtuell eingerichtet oder man beschäftigt sich mit dem anstehenden Umzug. Sicher, das macht mehr Spaß, da kann die "trockene" Teilungserklärung kaum mithalten.

Warum also sollte diese genauer studiert werden? Die Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie die Rechten und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander. Bestandteile sind

-der Aufteilungsplan
-die Abgeschlossenheitsbescheinigung
-die Gemeinschaftsordnung (gegebenfalls mit Hausordnung)

Die rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Welche Regelungen und Fallstricke können hier beispielsweise nachteilig verborgen sein?

-Kosten für Reparaturen und Sanierungen sollen nach § 16 Abs. 2 WEG nach dem Anteil des jeweiligen Eigentümers aufgeteilt werden. Abweichende Regelungen sind jedoch erlaubt. Das kann im Einzelfall teuer werden.
-Einschränkungen der Tierhaltung per Teilungserklärung - wohin mit dem geliebten Tier?
-Regelung in der Teilungserklärung, daß der Käufer der Wohnung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers aufkommt. Ach Du Schreck!

Haben Sie Sie einen Eindruck erhalten, warum wir Sie bitten, die Teilungserklärung vor Wohnungskauf genauer zu studieren. Sollten Sie hierzu Fragen haben oder eine Beratung wünschen, kommen Sie bitte auf uns zu, wir freuen uns auf Sie:

info@pscheidt-immobilien.de

089 72 49 93 93

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